Auf der Generalversammlung im Herbst 2003 beschlossen die Mitglieder einstimmig eine Ehrenabteilung zu Gründen. Nach Vorschlag des amtierenden Vorstandes und Wahl durch die Mitgliederversammlung, können Vorstandsmitglieder, die sich besondere Verdienste des Bürgerschützenvereins erworben haben, zu Ehrenvorstandsmitgliedern ernannt werden.
Der Präsident kann zum Ehrenpräsident und der Vorsitzende kann zum Ehrenvorsitzenden ernannt werden. Sie gehören zwar dem aktiven Vorstand nicht mehr an, stehen aber weiterhin mit Rat und Tat zur Verfügung.
Der Ehrenvorstand setzt sich zurzeit zusammen aus: